Verstehen
Gericht erklärt Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur für rechtswidrig
Überblick
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Beschluss der Bundesnetzagentur zur Öffnung von Fernverkehrsstrecken für Konkurrenten der Deutschen Bahn rechtswidrig ist. Die Netzagentur hatte gefordert, der Deutschen Bahn auf stark belasteten Strecken Kapazitäten für Wettbewerber zu entziehen.
Wichtige Punkte
- Das Verwaltungsgericht Köln gab der Deutschen Bahn in einem Eilverfahren recht.
- Die Bundesnetzagentur wollte die DB InfraGO verpflichten, 25 bis 40 Prozent der Kapazitäten auf stark belasteten Strecken an Wettbewerber zu vergeben.
- Hintergrund war eine Beschwerde des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo, das ab 2028 Verbindungen in Deutschland anbieten möchte.
- Das Gericht stellte fest, dass sich weder aus nationalem noch aus europäischem Recht eine Notwendigkeit für die Wettbewerbsklausel ergibt und diese ungeeignet ist, Investitionen zu fördern.
