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Einigung in der Koalition: So soll die Zuckersteuer aussehen
Überblick
Die schwarz-rote Koalition hat sich nach langem Streit auf einen Regelungsvorschlag für eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke geeinigt, die am 1. Juli 2027 eingeführt werden soll. Das Vorhaben sieht ein Zwei-Stufen-Modell vor, das Einnahmen zur Stabilisierung des Gesundheitssystems generieren und Hersteller zu zuckerreduzierten Rezepturen anreizen soll.
Wichtige Punkte
- Die neue Zuckersteuer soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten.
- Betroffen sind gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter (wie Limonaden, Eistees und Energydrinks).
- Alkoholische Getränke, reine Fruchtsäfte, ungesüßte Schorlen und Getränke mit Süßungsmitteln (Zero-Produkte) sind ausgenommen.
- Es gilt ein Zwei-Stufen-Modell: 26 Cent pro Liter für Getränke mit fünf bis unter acht Gramm Zucker sowie 32 Cent pro Liter ab acht Gramm Zucker.
- Kleine und unabhängige Hersteller mit einer Produktion von bis zu 70.000 Litern sollen Ausnahmen erhalten, zudem gibt es eine Befreiung für Betriebe bis zu einer Million Liter vorbehaltlich der EU-Genehmigung.
- Die Einnahmen sollen dazu dienen, die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung zu stabilisieren.
