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Einigung in der Koalition: So soll die Zuckersteuer aussehen

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www.tagesschau.de

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Zuckerhaltige Getränke stehen im Schaufenster eines Kiosks.
picture alliance / Geisler-Fotop

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Einigung in der Koalition: So soll die Zuckersteuer aussehen

Überblick

Die schwarz-rote Koalition hat sich nach langem Streit auf einen Regelungsvorschlag für eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke geeinigt, die am 1. Juli 2027 eingeführt werden soll. Das Vorhaben sieht ein Zwei-Stufen-Modell vor, das Einnahmen zur Stabilisierung des Gesundheitssystems generieren und Hersteller zu zuckerreduzierten Rezepturen anreizen soll.

Wichtige Punkte

  • Die neue Zuckersteuer soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten.
  • Betroffen sind gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter (wie Limonaden, Eistees und Energydrinks).
  • Alkoholische Getränke, reine Fruchtsäfte, ungesüßte Schorlen und Getränke mit Süßungsmitteln (Zero-Produkte) sind ausgenommen.
  • Es gilt ein Zwei-Stufen-Modell: 26 Cent pro Liter für Getränke mit fünf bis unter acht Gramm Zucker sowie 32 Cent pro Liter ab acht Gramm Zucker.
  • Kleine und unabhängige Hersteller mit einer Produktion von bis zu 70.000 Litern sollen Ausnahmen erhalten, zudem gibt es eine Befreiung für Betriebe bis zu einer Million Liter vorbehaltlich der EU-Genehmigung.
  • Die Einnahmen sollen dazu dienen, die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung zu stabilisieren.
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