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Finanzaufsicht verhängt 1,2-Millionen-Euro-Strafe gegen Volkswagen

Quelle

www.tagesschau.de

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VW-Unternehmenslogo auf dem Heizkraftwerk des Volkswagenwerks, Wolfsburg.
picture alliance /

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BaFin verhängt Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro gegen Volkswagen

Überblick

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat gegen den Autobauer Volkswagen eine Geldbuße in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt. Grund dafür ist ein Verstoß gegen die Ad-hoc-Publizitätspflichten im Jahr 2023, da Volkswagen eine deutlich bessere Jahresprognose als erwartet lediglich per Pressemitteilung statt als formelle Ad-hoc-Meldung veröffentlicht hatte.

Wichtige Punkte

  • Die BaFin hat Volkswagen zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro verurteilt.
  • Hintergrund ist die Veröffentlichung einer unerwartet guten Jahresprognose im März 2023 über eine normale Pressemitteilung.
  • Nach den Ad-hoc-Regeln müssen kursrelevante Insider-Informationen sofort als solche gemeldet werden, um Insiderhandel zu verhindern.
  • Die VW-Aktie war nach der optimistischen Prognose am 3. März 2023 um mehr als zehn Prozent gestiegen.
  • Volkswagen hat die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
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