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Bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft soll 2027 an den Start gehen
Überblick
Um dem anhaltenden Wohnungsmangel in Deutschland entgegenzuwirken, plant die Bundesregierung die Gründung einer bundeseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Laut Bundesbauministerin Verena Hubertz soll das Vorhaben im Jahr 2027 starten. Der Bund soll 51 Prozent der Anteile halten, während 49 Prozent an externe Partner wie Unternehmen der freien Wirtschaft oder kommunale Gesellschaften gehen sollen. Das Konzept soll im Herbst vorgestellt werden. Während die Politik auf Größenvorteile und Top-Finanzierungskonditionen setzt, äußern Ökonomen skepsis und verweisen auf verfassungsrechtliche Risiken, da die Zuständigkeit für den Wohnungsbau bei den Ländern liege.
Wichtige Punkte
- Eine neue bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft soll nach Plänen von Bundesbauministerin Hubertz im Jahr 2027 starten.
- Der Bund soll 51 Prozent der Anteile halten, die restlichen 49 Prozent sind für externe Partner aus der Wirtschaft sowie kommunale oder landeseigene Gesellschaften vorgesehen.
- Das Konzept soll noch im Herbst vorgestellt werden; es ist als schlankes Konstrukt und nicht als neue Behörde oder Baufirma geplant.
- Durch den Bund vergebene Großaufträge und ein AAA-Rating sollen Preisvorteile und Top-Finanzierungskonditionen ermöglichen.
- Ökonomen und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) kritisieren die Pläne und warnen vor verfassungsrechtlichen Risiken, da die Zuständigkeit beim Wohnungsbau bei den Bundesländern liege.
