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Weitere Stufe des PFAS-Verbots in Kraft getreten

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www.tagesschau.de

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Vier Personen mit Regenjacken und -umhängen
picture alliance / dpa

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Weitere Stufe des EU-weiten PFAS-Verbots ist in Kraft getreten

Überblick

Eine neue Stufe des EU-Verbots für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) ist in Kraft getreten. Betroffen sind bestimmte PFAS-Grenzwerte in Kleidung, Kosmetika und weiteren Konsumgütern, da die sogenannten Ewigkeitschemikalien im Verdacht stehen, gesundheitsschädlich zu sein. Während Verbraucherschützer und Forscher strengere Regelungen und Innovationen fordern, kritisiert die Industrie die Verbote als Gefährdung des Mittelstands.

Wichtige Punkte

  • Seit dem 10. Oktober gelten EU-weit strengere Grenzwerte für bestimmte PFAS in Textilien, Leder, Schuhen, Pelzen und kosmetischen Waren wie Gesichtscremes.
  • Das aktuelle Verbot betrifft eine spezifische Stoffgruppe, darunter die Perfluorhexansäure (PFHxA) und ihre Salze.
  • PFAS stehen im Verdacht, Leber, Hormon- und Immunsystem zu schädigen, die Fruchtbarkeit zu verringern oder Krebs zu erzeugen.
  • Die Industrie kritisiert die Verbote teilweise als realitätsfremd und warnt vor Wettbewerbsnachteilen, während Verbraucherschützer fordern, auf bereits verfügbare Alternativen umzustellen.
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