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Bundesweites Alkoholverbot an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn tritt in Kraft
Überblick
Die Deutsche Bahn führt ein bundesweites Alkoholverbot in allen rund 5.700 Bahnhöfen ein, um Konflikte zu reduzieren, Müll zu verringern und die Sicherheit sowie Aufenthaltsqualität zu verbessern. Ausgenommen sind gastronomische Betriebe. Nach erfolgreichen Tests an knapp 40 Bahnhöfen soll die Regelung für mehr Wohlbefinden bei Reisenden und Mitarbeitenden sorgen. Während Umfragen eine hohe Zustimmung unter Reisenden zeigen, gibt es auch Kritik an Einschränkungen für verantwortungsvolle Konsumenten sowie Bedenken der Bahnhofsmission hinsichtlich einer möglichen Problemverlagerung in das Bahnhofsumfeld.
Wichtige Punkte
- Das Alkoholverbot gilt ab sofort in Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen an allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn.
- Gastronomische Betriebe in den Bahnhöfen sind von dem Verbot ausgenommen.
- In Zügen gelten weiterhin unterschiedliche Regeln: Im Fernverkehr ist Alkohol erlaubt, im Nahverkehr regional verschieden.
- Bei Verstößen drohen zunächst Platzverweise und im Wiederholungsfall ein Hausverbot durch die Deutsche Bahn.
- Eine Befragung der Deutschen Bahn ergab, dass rund 80 Prozent der Reisenden das Verbot befürworten.
- Die Bahnhofsmission fordert eine diskriminierungsfreie Umsetzung und warnt vor einer Verlagerung von Problemen in das unmittelbare Bahnhofsumfeld.
