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Reform der Notfallversorgung beschlossen - was sich für Patienten ändert

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www.tagesschau.de

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Blick in die Zentrale Notaufnahme des Albertinen Krankenhauses in Hamburg
dpa

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Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung

Überblick

Der Bundestag hat eine Reform der Notfallmedizin beschlossen, die im Jahr 2027 in Kraft treten soll. Ziel ist es, die überlasteten Notaufnahmen und den Rettungsdienst zu entlasten, indem die verschiedenen Versorgungsbereiche besser aufeinander abgestimmt und Patienten zielgerichteter gesteuert werden. Ein zentrales Element ist die Vernetzung der Notrufnummer 112 mit der Bereitschaftsdienstnummer 116 117 sowie der Aufbau von rund 750 integrierten Notfallzentren.

Wichtige Punkte

  • Der Bundestag hat die Reform der Notfallmedizin beschlossen, die 2027 in Kraft treten soll.
  • Rund 750 integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern sollen den stationären und ambulanten Bereich rund um die Uhr verzahnen.
  • Die Notrufnummer 112 und die Bereitschaftsdienstnummer 116 117 werden digital vernetzt, um Patienten besser zu steuern.
  • Die Notfallrettung wird künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft, wodurch Kostenbeteiligungen für Versicherte entfallen.
  • Bund und Länder treiben die digitale Ausstattung und Vernetzung voran, unter anderem durch Fördermittel in Höhe von 225 Millionen Euro.
  • Rettungsleitstellen werden gesetzlich verpflichtet, telefo-nisch zur Reanimation anzuleiten und bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt.
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