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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Ungleichbehandlungen bei der Erbschaftsteuer
Overview
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsmäßigkeit von Ausnahmeregelungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Unternehmenserben verhandelt. Während Privatvermögen voll besteuert wird, können Betriebsvermögen unter bestimmten Bedingungen stark reduziert oder sogar vollständig steuerfrei vererbt werden. Kritiker bemängeln, dass diese Sonderregeln insbesondere bei milliardenschweren Vermögen ausgenutzt werden und gegen den Gleichheitssatz verstoßen. Ein Urteil wird für Anfang nächsten Jahres erwartet.
Key points
- Das Bundesverfassungsgericht prüft in Karlsruhe die Ungleichbehandlung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen Privat- und Betriebsvermögen.
- Kläger und Kritiker bemängeln, dass Unternehmen oft steuerfrei vererbt werden, während Erben von Privatvermögen voll besteuert werden.
- Sonderregeln sehen vor, dass bei Fortführung des Betriebs über fünf oder sieben Jahre ein Großteil oder die gesamte Erbschaftsteuer erlassen wird.
- Kritiker werfen Erben vor, sich durch Gestaltungsmöglichkeiten und die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vor dem Finanzamt "arm zu rechnen".
- Befürworter der Ausnahmen argumentieren, dass Unternehmen und Arbeitsplätze vor der Insolvenz durch hohe Steuerlasten geschützt werden müssen.
- Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für Anfang des kommenden Jahres erwartet.
